Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nielsen Sports Deutschland GmbH | Stand Juli 2023

1. Angebot

Jedes Angebot von Nielsen beinhaltet vertrauliche Informationen und darf vom Empfänger gegenüber Dritten mit Ausnahme der zur Bewertung des Angebots hinzugezogenen Berater nicht bekannt gegeben werden. Das Angebot kann innerhalb einer von Nielsen schriftlich festgelegten Gültigkeitsdauer nach Abgabe angenommen werden.

2. Gültigkeit der AGB/Vertragsabschluss

2.1 Den Angeboten von Nielsen liegen diese AGB zugrunde. Diese AGB werden mit Vertragsschluss im Einzelfall anerkannt.

2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Nielsen eine schriftliche Annahme des Angebots erhalten hat oder der Kunde die angebotene Leistung entgegengenommen hat.

3. Vergütung, Ausgaben und Zahlungen

3.1 Der Kunde zahlt an Nielsen das im Angebot angegebene Entgelt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Entgelt eingeschlossen; sie wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.2 Das Entgelt wird, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, mit Zugang der Rechnung fällig.

3.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Nielsen berechtigt, (i) Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und (ii) nach eigener Wahl das Erbringen der Leistungen so lange auszusetzen, bis der fällige Betrag in voller Höhe zuzüglich darauf angefallener Zinsen beglichen wurde.

3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenrechte rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Nielsen schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungs-rechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und nicht von Nielsen bestritten wurde.

4. Geistige Schutzrechte und zulässige Nutzung von Arbeitsprodukten durch den Kunden

4.1 In dieser Ziffer 4 bezeichnet ”Geistiges Schutzrecht” Marken, Firmennamen, Urheberrechte, Patente, Musterrechte, topographische Rechte, Rechte an Dateien, Anträge auf Eintragung der oben genannten Rechte, Geschäftsgeheimnisse, nicht patentiertes Know-how und das Recht auf Vertraulichkeit sowie sonstige geistige oder gewerbliche Schutzrechte jeglicher Art weltweit; und bezeichnet ”Verbundenes Unternehmen” einer Partei dieses Vertrages jede Gesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar eine der Parteien besitzt oder kontrolliert oder unmittelbar oder mittelbar in Besitz oder unter beherrschendem Einfluss der Partei bzw. mit der Partei in gemeinsamem Besitz oder unter gemeinsamem beherrschendem Einfluss steht, vorausgesetzt, es werden 50% oder mehr der stimmberechtigten Mitgliedschafts-rechte gehalten.

4.2 Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag ist nicht als Übertragung geistiger Schutzrechte jeglicher Art anzusehen, soweit nicht im Vertrag ausdrücklich anderes geregelt ist.

4.3 Sämtliche geistigen Schutzrechte und alle sonstigen Rechte an Arbeiten aus der Erbringung von Leistungen bzw. bei Schaffung, Herstellung oder Entwicklung in Verbindung mit der Erbringung von Leistungen durch Nielsen (”Arbeiten”) einschließlich sämtlicher sonstigen Rechte an Unterlagen, Daten, Informationen, Konzepten, Ideen, Techniken und Methoden gehen auf Nielsen über bzw. sind und bleiben alleiniges Eigentum von Nielsen. Der Kunde erwirbt keine Rechte, Eigentumsrechte und Anteile an den Arbeiten.
Unter Voraussetzung der Haftungsfreistellung, darf der Kunde im Rahmen seiner gewöhnlichen Sponsoring-Maßnahmen Begrenzte Auszüge (Auszüge welche in der Qualität und Quantität keinen eigenständigen wirtschaftlichen Wert haben) verwenden, vorausgesetzt, dass Nielsen bei jeder Offenlegung deutlich als Quelle genannt wird, dass Nielsen nicht als Quelle unabhängig generierter Informationen beansprucht wird, dass der Kunde weder direkt noch indirekt angibt oder impliziert, dass (i) Analysen, Schlussfolgerungen oder Kommentare des Kunden Nielsen zuzurechnen sind oder (ii) Nielsen die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens befürwortet, beurteilt, bewertet, genehmigt oder missbilligt oder sich für oder wider Produkte oder Dienstleistungen ausspricht. Schließlich darf Nielsen nicht anderweitig in ungenauer, herabsetzender oder irreführender Weise dargestellt werden.
Falls Begrenzte Auszüge in öffentlichen Bekanntmachungen (Verbraucherwerbung, Jahresberichten usw.) veröffentlicht werden sollen, ist die vorherige schriftliche Zustimmung von Nielsen erforderlich. Es ist keine zusätzliche Genehmigung erforderlich, wenn Begrenzte Auszüge im Rahmen der gewohnten Geschäftstätigkeit mit Agenturen, Sponsoren/Sponsoringpartnern geteilt werden.

4.4 Sämtliche geistigen Schutzrechte und alle sonstigen Rechte an Berichten und Arbeitsergebnissen einschließlich aller Daten, Analysen, Algorithmen, Modelle, Präsentationen oder anderer Informationen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden (”Berichte”), sowie an dem Kunden zur Verfügung gestellter Software sind und bleiben alleiniges Eigentum von Nielsen.

4.5 Der Kunde erkennt an, dass Nielsen seine Leistungen dem Kunden nur zu dessen internen Geschäftszwecken und ausschließlich zur Nutzung in Deutschland zur Verfügung stellt. Daher dürfen diese Leistungen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nielsen gegenüber Dritten bekannt gegeben werden (ausgenommen Verbundene Unternehmen des Kunden), wobei Nielsen nach eigenem Ermessen ihre Zustimmung verweigern darf. Der Kunde stellt Nielsen von sämtlichen Forderungen, Klagen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden oder Ausgaben (einschließlich Rechts- und Beratungskosten) frei, die Nielsen a) aus der Weitergabe von Nielsen -Leistungen ohne Zustimmung von Nielsen durch den Kunden oder durch ein verbundenes Unternehmen des Kunden oder b) aus den im Vertrag erlaubten Weitergaben, entstehen.

4.6 Services oder Nielsen-Informationen dürfen in Rechtsverfahren oder amtlichen Verfahren ohne die vorherige Zustimmung der Rechtsabteilung von Nielsen nicht verwendet werden. Sofern eine gerichtliche Verfügung vorliegt, teilt der Kunde dies Nielsen im Voraus schriftlich mit und wird vor entsprechender Verwendung Vertraulichkeitsvereinbarungen einholen, die einen ausreichenden Schutz für Nielsen gewähren und durch welche die Verwendung von Services und Nielsen-Informationen auf das zur Erfüllung der rechtlichen Vorschriften erforderliche Minimum beschränkt wird.

4.7 Durch einen Vertrag werden weder Nielsen noch ein mit Nielsen verbundenes Unternehmen davon abgehalten oder darin eingeschränkt, die Arbeiten bzw. ihre Erfahrung zugunsten anderer Kunden zu nutzen, gegenüber anderen Kunden ähnliche Dienstleistungen zu erbringen oder für andere Kunden ähnliche Berichte zu erstellen, unabhängig davon, ob die anderen Kunden in der gleichen Branche wie der Kunde tätig sind oder nicht; weiterhin wird Nielsen nicht von der Ausgabe oder Lieferung von Marktforschungsdaten oder sonstiger Produkte oder Dienstleistungen abgehalten oder eingeschränkt.

5. Nutzung von Software durch den Kunden

Sofern Nielsen dem Kunden zusätzlich zu einem Bericht auch Software zur Verfügung stellt, ist der Kunde nur befugt, diese Software in Verbindung mit einem solchen Bericht für seine internen Geschäftszwecke und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu benutzen:

5.1 Die Software ist in Benutzung, wenn sie in einem Zwischenspeicher (RAM) geladen ist oder in einem Permanentspeicher, z. B. Festplatte gespeichert ist. Sie darf zu jedem beliebigen Zeitpunkt auf höchstens so vielen Computern genutzt werden, wie unter “Anzahl Lizenzen” angegeben ist. In einem Netzwerk hat der Kunde sicherzustellen, dass die Zahl der Personen, die die Software benutzen, die Anzahl der überlassenen Lizenzen nicht übersteigt.

5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertragsgegenstand zu modifizieren, zu vervielfältigen oder zu bearbeiten. Die zur Interoperabilität notwendigen Informationen erhält der Kunde auf Anfrage. Nielsen räumt dem Kunden hingegen das Recht ein, sich zu Zwecken der Datensicherung eine Sicherungskopie der Software zu erstellen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Kopie jederzeit sicher aufbewahrt und keinem Dritten gegenüber verfügbar gemacht wird.

5.3 Der Vertragsgegenstand ist geistiges Eigentum von Nielsen und ihren Lizenzgebern. Der Kunde erhält keinerlei Eigentumsrechte an der Software. Er erkennt ausdrücklich an, dass der Vertragsgegenstand ein Geschäftsgeheimnis von Nielsen darstellt. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, die Software ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung von Nielsen weder weiter zu veräußern oder zu vermieten, noch sonst Dritten zur Verfügung zu stellen.

5.4 Sofern das Angebot auf einem Dritten gehörende Software Bezug nimmt, so ist es Aufgabe des Kunden, sich unmittelbar bei diesem Dritten um die erforderliche Lizenz zu bemühen.

6. Gewährleistung

6.1 Statistische Verfahren
Nielsen wird mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die im Vertrag genannten Leistungen erbringen. Der Zeitplan und die Dauer der Leistungen können durch verschiedene Faktoren beeinträchtigt werden, wie z.B. durch unvorhergesehene Komplikationen während eines bestimmten Stadiums der Durchführung des Vertrages, durch die Qualität und Verfügbarkeit der vom Kunden zu erbringenden Auskünfte und der von ihm geleisteten Zusammenarbeit. Angaben über Zeitplan und Dauer sind daher nur indikativ, soweit sich die Parteien nicht ausdrücklich darauf verständigen, dass Fristen ausschlaggebend sind. Die Daten, die von den angebotenen Leistungen umfasst sind, basieren primär auf Bewertungen, welche die Erfahrung von Nielsen wiedergeben sowie auf in Stichproben gesammelten Rohdaten, die unter Benutzung von statistischen Methoden erhoben und verarbeitet werden, die für die Erhebung und Verarbeitung der Daten geeignet sind. Diese Daten unterliegen einer statistischen Fehlerrate und anderen statistischen Faktoren. Für in der Natur der Methode bzw. des statistischen Verfahrens oder der praktischen Durchführung dieses Verfahrens bzw. seiner Auswertung liegende, d.h. praktisch unvermeidbare Ungenauigkeiten haftet Nielsen nicht.

6.2 Offensichtliche Mängel
Der Kunde ist verpflichtet, die Serviceleistungen von Nielsen nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel wie z.B. das Fehlen von Daten oder Informationen wird der Kunde gegenüber Nielsen innerhalb von 12 Wochen nach Erhalt schriftlich rügen. Mangels derartiger Rügen gelten die Leistungen von Nielsen als genehmigt.

6.3 Ausschluss der Mängelhaftung
Die Haftung von Nielsen entfällt, wenn und so weit

der Kunde die zur Verfügung gestellten Daten und Informationen ändert oder durch Dritte ändern lässt. Dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass aufgetretene Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind.

der Kunde die zur Verfügung gestellten Daten und Informationen unter Überschreitung der gewährten Nutzungslizenz nutzt.

6.4 Verfahren
Sind Leistungen von Nielsen mangelhaft, beschränken sich die Ansprüche des Kunden zunächst auf Nacherfüllung oder Nachlieferung. Schlägt die Nacherfüllung oder Nachlieferung wegen ein und desselben Mangels fehl oder ist die Nacherfüllung oder Nachlieferung dem Kunden nicht zumutbar, so ist der Kunde berechtigt, Minderung des Entgelts für die betroffene Teilleistung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung der nicht vertragsgemäß erbrachten Teilleistung zu verlangen. Eine automatische Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts findet nicht statt.

7. Haftung

7.1 Nielsen haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Nielsen beruhen. Unabhängig vom Grad des Verschuldens haftet Nielsen darüber hinaus für Schäden unbegrenzt, sofern Nielsen bestimmte Eigenschaften des Services garantiert hat bzw. nach zwingendem Recht z.B. wenn das Produkthaftungsgesetz anwendbar ist. Unbeschadet des Vorgängigen ist die Haftung von Nielsen für direkte und unmittelbare Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag auf den Betrag beschränkt, welche den Gebühren entspricht, welche der Kunde in den 12 Monaten vor Eintritt der Ursache des Anspruchs an Nielsen bezahlt hat.
7.2 Nielsen haft darüber hinaus weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig für direkte oder indirekte Verluste, Aufwendungen oder Folgeschäden. Sofern gesetzlich zulässig, verjähren die Ansprüche des Kunden ein Jahr nach Anspruchsentstehung, spätestens aber 2 Jahre nach Beendigung des betreffenden Vertrages.
7.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

8. Vertraulichkeit und Offenlegung

8.1 Geheimhaltungspflichten
Die Parteien haben alle Unterlagen, Informationen und Daten mit Bezug auf die jeweils andere Partei oder auf Dritte, die sie im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen erlangen, geheim zu halten (“vertrauliche Informationen”). Von dieser Geheimhaltungspflicht werden alle geschäftlichen, finanziellen, rechtlichen und sonstigen Informationen erfasst, welche der anderen Partei mündlich, schriftlich, durch Präsentationen oder auf sonstige Weise im Zuge von Vorgesprächen, Vertragsverhandlungen und der Vertragsdurchführung bekannt werden. Das gilt auch, wenn die Informationen nicht ausdrücklich als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet sind. Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen, die dem Vertragspartner, seinen Mitarbeitern, seinen Hilfspersonen oder Subunternehmern vor Beginn der Kontakte nicht bekannt waren oder nicht allgemein bekannt sind. Geheimhaltungsbedürftig sind insbesondere alle Informationen, die als “vertraulich” gekennzeichnet sind, oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Eine Ausnahme besteht, soweit die Vertragsparteien gesetzlich verpflichtet sind, vertrauliche Informationen Dritten oder Behörden gegenüber zu offenbaren.
Des Weiteren gelten die unter Ziffer 8 dargelegten Bestimmungen nicht für vertrauliche Informationen, die rechtmäßig durch den Empfänger von Dritten auf uneingeschränkter Basis entgegen genommen werden oder von dem Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu benutzen oder in Bezug zu nehmen. Die Geheimhaltungspflicht dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus an.

8.2 Verwendung der vertraulichen Informationen
Die Parteien dürfen die ihnen bekannt gemachten vertraulichen Informationen nur zu Zwecken der Vertragserfüllung oder der Förderung des Vertragsabschlusses verwenden. Die Verwendung für andere Zwecke ist ausgeschlossen.

8.3 Schutz der vertraulichen Informationen
Die Parteien werden alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um vertrauliche Informationen vor unberechtigter Bekanntgabe, Vervielfältigung und Verwendung zu schützen. Die Parteien werden vertrauliche Informationen ohne die jeweilige vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weitergeben.

8.4 Nielsen darf den Namen des Kunden zu Referenzzwecken benutzen, ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis des Kunden einzuholen. Jede weitere Nutzung von Firmennamen, Geschäftsnamen oder sonstigen geschäftlichen Bezeichnungen bedarf seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung.

9. Höhere Gewalt

(a) Nielsen ist nicht verpflichtet, Nielsen-Informationen und/oder -Dienstleistungen zu erbringen, wenn die Bedingungen außerhalb der Kontrolle von Nielsen es nicht zulassen, dass die Nielsen-Techniken Messungen in Übereinstimmung mit den Nielsen-Standards durchführen, und (b) wenn eine der Parteien aufgrund des Ausfalls eines Kommunikationssystems oder einer On- oder Offline-Rechenanlage an der Ausführung einer hierin geforderten Handlung (mit Ausnahme der Verpflichtung, Zahlungen bei Fälligkeit zu leisten) gehindert wird oder sich diese verzögert, (ausgenommen die Verpflichtung, fällige Zahlungen zu leisten) aufgrund des Ausfalls eines Kommunikationssystems oder einer On- oder Offline-Computerausrüstung, Arbeitskonflikten, der Unfähigkeit, Materialien zu beschaffen, behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen, höherer Gewalt, Epidemien, Terroranschlägen, Witterungsbedingungen, Eingriffen Dritter oder anderen ähnlichen Gründen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, verzögert oder verhindert wird, so ist die Erfüllung dieser Handlung für die Dauer dieser Verzögerung entschuldigt. Nielsen kann diesen Vertrag und alle oder einen Teil der im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen kündigen, wenn Nielsen oder ein entsprechendes verbundenes Unternehmen aus einem Grund, der sich seiner Kontrolle entzieht, nicht in der Lage ist oder sein wird, seine Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags zu erfüllen, oder wenn dies durch zwingendes anwendbares Recht verboten ist.

10. Übertragbarkeit

Die Rechte aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag können vom Kunden nicht ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Nielsen übertragen werden. Nielsen kann seine Rechte und Verpflichtungen aus der Vereinbarung im ganzen oder zum Teil auf ihren Geschäfts- bzw. Rechtsnachfolger übertragen, sofern der Kunde darüber benachrichtigt wird.

11. Verjährung

Sämtliche Ansprüche des Kunden aus Vertragsverletzung verjähren zwei Jahre nach Erbringen der (Teil-) Leistung. Der Erfüllungsanspruch verjährt zwei Jahre nach seiner Fälligkeit, soweit nicht eine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist eingreift.

12. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Regelungen des Vertrages als unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, so treten an ihre Stelle mit Rückwirkung diejenigen wirksamen Regelungen, die dem bei der Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt unberührt.

Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass der Vertrag Lücken enthalten sollte.

13. Nebenabreden

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, auf die nur schriftlich verzichtet werden kann. Verzichtet eine Partei im Einzelfall auf die Geltendmachung ihrer Rechte aus diesem Vertrag, so wird dies nicht als Verzicht auf die Geltendmachung zu einem früheren Zeitpunkt oder später aufgrund Vertragsbruchs entstandener Rechte angesehen.

14. Mitteilungen

Alle Mitteilungen, die eine Partei der anderen Partei auf Grundlage oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag macht, bedürfen der Schriftform. Die Benachrichtigung ist der jeweiligen Partei jeweils an dessen angegebene Adresse zuzustellen.

15. Gerichtsstand

Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit der Nielsen ist Köln.

16. Anwendbares Recht

Verträge mit der Nielsen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.