Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nielsen Sports Deutschland GmbH | Stand Mai 2017
Geltungsbereich
1.1 Die Nielsen Sports Deutschland GmbH (nachfolgend „Nielsen Sports“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie individualvertraglicher Vereinbarungen. Etwaige entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn dieser ausdrücklich darauf verweist, sofern diese von Nielsen Sports nicht ausdrücklich anerkannt werden.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch zukünftig für sämtliche mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträge, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.3 Nielsen Sports ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Dem Auftraggeber in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilte Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vom Auftraggeber akzeptiert, wenn er ihrer Geltung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (z. B. E-Mail) widerspricht. Nielsen Sports wird den Auftraggeber bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur dann als vom Partnerunternehmen akzeptiert, wenn dieser Hinweis tatsächlich erteilt worden ist.
1.4 Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht einer Änderung nach Ziffer 1.3, so ist Nielsen Sports berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen, frühestens jedoch vier Wochen nach Zugang des Widerspruchs.
Vertragsabschluss
2.1 Soweit keine Vertragsurkunde von Nielsen Sports unterzeichnet wird, kommen Verträge über von Nielsen Sports zu erbringende Leistungen erst durch eine schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail) erklärte Auftragsbestätigung von Nielsen Sports oder durch Ausführung der Leistung seitens Nielsen Sports zustande. Die Parteien werden mündlich getroffene Vereinbarungen umgehend schriftlich bestätigen.
2.2 Nielsen Sports hält sich an ihre Angebote für die Dauer von 30 Tagen ab dem Angebotsdatum des jeweiligen Angebots beim Auftraggeber gebunden.
Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsgegenstand ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsbeschreibung.
3.2 Nielsen Sports steht es zu, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen. Nielsen Sports ist ferner frei darin, die Art und Weise der Leistungserbringung anzupassen (etwa zur Berücksichtigung des technologischen Fortschritts), soweit dadurch keine unangemessenen Leistungseinbußen bewirkt werden.
Leistungszeit
4.1 Leistungstermine verstehen sich grundsätzlich als Circa-Termine, d. h. die Parteien stimmen vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung darin überein, dass Nielsen Sports die Leistung spätestens innerhalb eines Zeitraums von sieben Kalendertagen ab dem vereinbarten Termin zu erbringen hat. Eine abweichende Vereinbarung liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber zu erkennen gegeben hat, dass der Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Erbringung der Leistung zum angegebenen Leistungstermin gebunden ist (Fixgeschäft).
4.2 Die Einhaltung der Termine erfordert die termingerechte Ablieferung der notwendigen Unterlagen bzw. Informationen durch den Auftraggeber sowie seine aktive Mitarbeit bei der Klärung offener Fragen.
4.3 Erfüllungsverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen bzw. Informationen entstehen, sind von Nielsen Sports nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug führen. Sofern der Auftraggeber die Erfüllungsverzögerung zu vertreten hat, trägt er die hieraus resultierenden Mehrkosten.
Vergütung, Preisänderung, Zahlungsmodalitäten
5.1 Alle Vergütungen verstehen sich in Euro, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Preisangaben handelt es sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, um Nettovergütungen; gesetzlich anfallende Mehrwertsteuer ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten.
5.2 Erhöhen sich bei Verträgen über fortlaufend zu erbringende Leistungen (Dauerschuldverhältnisse) nach Vertragsschluss die relevanten Kosten der Leistungserbringung in bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Weise, so ist Nielsen Sports berechtigt, die Vergütung angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen, maximal jedoch um 5 % seit der letzten Erhöhung und nur, sofern seit Vertragsschluss bzw. der letzten Erhöhung mindestens zwölf Monate vergangen sind. Auf Verlangen des Auftraggebers weist Nielsen Sports die gesteigerten Kosten nach.
5.3 Bei Einzelaufträgen ergibt sich die Vergütung für die Leistung von Nielsen Sports aus der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste, sofern nicht vertraglich (insbesondere auch gemäß der Auftragsbestätigung) etwas Abweichendes vereinbart worden ist.
5.4 Bei einem Auftragswert ab Euro 15.000 wird mit Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswerts fällig, die sofort nach Rechnungsstellung zu entrichten ist. Im Übrigen ist die Vergütung nach Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung durch Nielsen Sports fällig und sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu entrichten. Im Falle des Verzugs kann Nielsen Sports die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB fordern. § 352 HGB bleibt unberührt.
5.5 Zusätzlich steht Nielsen Sports ab der zweiten eigenen Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von Euro 10,00 je Mahnung zu, höchstens jedoch insgesamt Euro 20,00, soweit der Auftraggeber nicht nachweist, dass Nielsen Sports durch die verzugsbedingte Mahnung ein niedriger Schaden entstanden ist.
5.6 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen ausschließlich durch Überweisung auf das vertraglich vereinbarte Konto von Nielsen Sports zu leisten. Schecks werden nicht angenommen.
5.7 Nielsen Sports kann die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung solange verweigern, bis der Auftraggeber alle fälligen Ansprüche von Nielsen Sports aus demselben oder einem anderen mit dem Auftraggeber bestehenden Rechtsverhältnis erfüllt hat.
5.8 Der Auftraggeber ist im Fall von Leistungen mit werkvertraglichem Charakter nicht berechtigt, Zahlungen wegen unwesentlicher Mängel zurückzubehalten.
5.9 Der Auftraggeber ist nicht zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen von Nielsen Sports berechtigt, es sei denn, es handelt sich um gegenseitige, voneinander abhängige Ansprüche (z. B. Minderungsansprüche bei Werkleistungen) oder unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche.
5.10 Einwände gegen Vergütungsabrechnungen der Nielsen Sports sind unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erheben.
Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Verträge über fortlaufend zu erbringende Leistungen (Dauerschuldverhältnis) im Zweifel unbefristet geschlossen. Die Kündigungsfrist für unbefristete Dauerschuldverhältnisse beträgt für beide Seiten je drei Monate zum Quartalsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.
6.2 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6.3 Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen mittels schriftlicher Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Verletzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht heilen kann; oder falls die andere Partei zum Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder eines ähnlichen Verfahrens wird. Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages muss der Kunde anteilig für die Kosten für die bisher geleistete Arbeit, sowie für weitere Unkosten und finanzielle Aufwendungen aufkommen, die Nielsen vor dem Inkrafttreten der Kündigung entstanden sind.
Haftung
7.1 Nielsen Sports haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Nielsen Sports beruhen. Auch für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher Pflichtverletzung von Nielsen Sports beruhen, haftet Nielsen Sports unbeschränkt.
7.2 Für Schäden aufgrund grob und einfach fahrlässiger Verletzung solcher Pflichten, die für die angemessene und einwandfreie Vertragsdurchführung grundlegend sind und auf deren Erfüllung der Aufraggeber dementsprechend vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), haftet Nielsen Sports nur beschränkt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden.
7.3 Der typische und vorhersehbare Schaden beträgt bis zu 100 % des Auftragswertes.
7.4 Anderweitige Schadenersatzforderungen sind vorbehaltlich nachfolgender Ziffer 7.6 ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt unabhängig vom Rechtsgrund des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
7.5 Soweit die Haftung für Nielsen Sports beschränkt oder ausgeschlossen ist, gelten die Beschränkungen oder Ausschlüsse auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Nielsen Sports, sofern der Auftraggeber Ansprüche gegen diese direkt erhebt.
7.6 Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gemäß dieser Ziffer 7. lassen die Haftung von Nielsen Sports gemäß den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, aufgrund des arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache unberührt.
Ansprüche wegen Mängeln
8.1 Die von Nielsen Sports erbrachten Leistungen sind in aller Regel Dienst- und keine Werkleistungen. Sollte Nielsen Sports ausnahmsweise die Erzielung eines bestimmten Erfolges versprechen und damit eine Werkleistung erbringen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 8. Im Übrigen bestehen kraft Gesetzes keine Ansprüche wegen Mängeln.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Leistungen von Nielsen Sports mit werkvertraglichem Charakter nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und Nielsen Sports etwaige offensichtliche Mängel innerhalb von zehn Kalendertagen schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt die rechtzeitige schriftliche Rüge sind die Ansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.
8.3 In Gewährleistungsfällen hat Nielsen Sports nach eigener Wahl das Recht zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung. Gelingt diese nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist, die der Auftraggeber Nielsen Sports gesetzt hat, fehl, stehen dem Auftraggeber nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nielsen Sports die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
8.4 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Urheber-und Leistungsschutzrechte
9.1 Inhaber sämtlicher urheberrechtlichen Nutzungsrechte an allen dem Auftraggeber übermittelten Inhalten, Ergebnissen und sonstige Informationen, wie etwa Studien, Recherchen und Analysen (nachfolgend zusammenfassend „Nielsen-Sports-Inhalte“) ist Nielsen Sports.
9.2 Unabhängig davon, ob Nielsen-Sports-Inhalte urheberrechtlich oder sonst durch Sonderschutzrechte geschützt sind, dürfen sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Nielsen Sports nicht in Form von Fotokopien, Mikrofilmen und anderen Verfahren ganz oder teilweise vervielfältigt, bearbeitet oder sonst verändert, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden. Dem Auftraggeber ist es ausschließlich gestattet, die Nielsen-Sports-Inhalte intern für eigene Zwecke zu verwenden. Jegliche Weitergabe der Nielsen-Sports-Inhalte an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens ist untersagt. Auch die Rechte der Wiedergabe, z. B. durch Vortrag, bleiben Nielsen Sports vorbehalten.
9.3 Der Auftraggeber teilt Nielsen Sports unverzüglich mit, falls sich Dritte mit der Behauptung an ihn wenden, der Auftraggeber verletze im Zusammenhang mit der Leistung von Nielsen Sports Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstige Schutzrechte. Nielsen Sports ist in diesen Fällen berechtigt, Forderungen aus einer solchen Verletzung selbst und auf eigene Kosten abzuwehren oder mit Wirkung auch für und gegen den Auftraggeber sich zu vergleichen, wobei ein Vergleich, durch welchen der Auftraggeber belastet wird, nur mit dessen Zustimmung abgeschlossen werden darf.
9.4 Falls Nielsen Sports Rechtsstreitigkeiten oder Vergleichsverhandlungen gemäß Ziffer 9.3 führt, hat der Auftraggeber Nielsen Sports nach besten Kräften zu unterstützen, Nielsen Sports umfassend Auskunft zu erteilen und erforderliches Material zu überlassen sowie Nielsen Sports Rechte zu übertragen, soweit dies zur Abwehr solcher Forderungen nötig ist.
Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, über alle während der Vertragsbeziehung über die jeweils andere Partei bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse auch nach Beendigung des Vertrags Stillschweigen zu bewahren.
Sonstiges
11.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird Nielsen Sports zum Zwecke der Kommunikation mit dem Auftraggeber (und falls zur Leistungserbringung erforderlich oder sachdienlich auch mit Dritten) auch elektronische Kommunikationsmittel, insbesondere E-Mail, verwenden.
Es ist dem Auftraggeber bekannt, dass der elektronische Nachrichtenverkehr nicht sicher ist und Nielsen Sports nicht verhindern kann, dass elektronische Kommunikation, insbesondere per E-Mail, von Dritten gelesen oder während der Übertragung abgeändert werden kann. Gleichwohl stimmt der Auftraggeber der Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel durch Nielsen Sports zu.
11.2 Sämtliche zwischen Nielsen Sports und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods – (CISG)).
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Nielsen Sports und dem Auftraggeber ist Köln.
11.4 Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einer Vertragsbeziehung mit Nielsen Sports nur mit schriftlicher Einwilligung von Nielsen Sports abtreten.